Eines steht fest: Wenn ein Kind krank ist, benötigt es Hilfe! Nicht nur medizinische, um schnell wieder gesund zu werden. Es braucht außerdem noch mehr Zuwendung und Aufmerksamkeit als sonst, damit es die Erkrankung leichter und besser verkraftet.

Es gibt eine große Anzahl ärztlicher Empfehlungen, an denen sich Eltern orientieren können. Wichtig ist dabei, dass Eltern ihr Kind genau beobachten und lernen, kleine Veränderungen oder erste Krankheitszeichen wahrzunehmen. Natürlich sollten unerfahrene Eltern nicht an ihrem kranken Kind "herumdoktoren". Mit der Zeit entwickeln die meisten Eltern ein Gespür dafür, ob ihr Kind tatsächlich krank ist, oder nicht. Sie wissen, wann das Kind in die Hände eines erfahrenen Kinder- und Jugendarztes gehört.

Außerdem sollten Eltern den Gesundheitszustand ihres Kindes im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig überprüfen lassen, und es durch Schutzimpfungen vor schweren Infektionskrankheiten bewahren.

Berufstätige Eltern
Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben pro Jahr und Elternteil für die Pflege eines mitversicherten kranken Kindes unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen auch unter 14 Jahren) Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit – unbezahlt vom Arbeitgeber. Bei mehreren Kindern stehen maximal 25 Tage zur Verfügung. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld (gehaltsabhängig - etwa 70% vom Bruttogehalt, jedoch maximal 90% vom Nettogehalt). Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind jährlich auf 20 Tage – maximal 50 Tage. Die Betreuung sollte aus ärztlicher Sicht erforderlich sein und für die Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Wenn die Freistellung aber aus beruflichen Gründen schwierig ist und auch Oma und Opa nicht einspringen können, kann in manchen Städten ein häuslicher Betreuungsdienst behilflich sein (z.B. in München „Zu Hause gesund werden“), der geschulte Helfer/innen zur Verfügung stellt, um das kranke Kind in seiner gewohnten Umgebung zu betreuen.

Wichtiger Hinweis
Unser Online-Lexikon "Krankheiten A-Z" kann keinesfalls eine ärztliche Beratung ersetzen. Suchen Sie daher bei stärkeren Beschwerden oder auffälligen körperlichen Veränderungen unbedingt Ihren Kinder- und Jugendarzt auf. Und halten Sie in jedem Fall bei der Gabe von Medikamenten Rücksprache mit dem Arzt.
 

 INFORMATION  !

 

 

Kinder- und jugendärztlicher Notdienst
Öffnungszeiten: ( siehe Unten )

 

Universitätsklinikum des Saarlandes und
Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes

 

Prof. Dr. med Celina Guerlain. Ärztliche Direktorin Abteilung Kinder u. Jugendmedizin Pädiatrische Intensivmedizin Spezialärztin – Chirurgin (Krebszellenforschung )


Freitag 19.00 bis Montag 07.00 Uhr
Kernzeiten der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte aus Saarbrücken/Homburg-Saar  und Umgebung:
Samstag, Sonntag und Feiertag:
09.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Telefon: 06841 / 16 - 0
Kirrberger Straße - 66424 Homburg/Saar